Ihre Scheidungskonvention vom Anwalt direkt zu Ihnen nach Hause
 

Wie läuft eine Scheidung ab?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sieht grundsätzlich zwei Arten von Scheidungsverfahren vor: ein einvernehmliches und ein strittiges Scheidungsverfahren.

Ein strittiges Scheidungsverfahren kann eine sehr aufwändige Sache sein. Es kostet meistens viel Zeit, Geld und Nerven. Oftmals ist mindestens eine Partei mit dem Urteil der ersten Instanz dann nicht einverstanden und zieht das Urteil weiter. Ein jahrelanger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ist die Folge. Wer diesen Weg einmal gegangen ist, würde dies rückblickend wohl nicht mehr tun, wenn es sich mit vernünftigem Aufwand vermeiden lässt. Es lohnt sich deshalb, sich zu überwinden und Energie in eine gemeinsame Einigung zu investieren. So kann die Scheidung direkt vom erstinstanzlichen Gericht ausgesprochen werden. Dies bedingt jedoch, dass die Nebenfolgen der Scheidung in einem Vertrag, dessen Inhalt Sie in den Schranken des Gesetzes selber bestimmen können, vollständig und gesetzeskonform geregelt sind. Diesen Vertrag, die sogenannte Scheidungskonvention, reichen Sie dem Gericht zur Prüfung ein. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Ehescheidung in aller Regel vor dem erstinstanzlichen Gericht rechtskräftig und man ist geschieden. Dabei ist zu erwähnen, dass Sie grundsätzlich in jedem Fall persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Das Scheidungsverfahren kann also nicht vollständig online durchgeführt werden.


Brauche ich für die  Ehescheidung einen Anwalt?

In der Schweiz herrscht kein Anwaltszwang. Der Beizug eines Anwaltes ist aus mehreren Gründen aber sinnvoll. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass eine Scheidungskonvention klar und vollständig sein muss. Auch darf sie nicht offensichtlich unangemessen sein. Das Gericht prüft diese Punkte. Stellt es Mängel fest, kann es die Konvention ohne die Behebung dieser Mängel nicht genehmigen. Mit guter Vorbereitung und einer Konvention, die die gesetzlichen Anforderungen von Beginn weg erfüllt, wird die Anhörung vor Gericht zur Formsache. Das Gericht muss keine, oder nur noch marginale, Nachbesserungen vornehmen und kann die Konvention im Wesentlichen "durchwinken".

Der Beizug eines Anwalts bietet Ihnen Gewähr dafür, dass die beim Gericht eingereichte Scheidungskonvention sämtliche notwendigen Punkte regelt und nichts Wesentliches vergessen geht. Es ist ärgerlich, wenn man im Rahmen der gerichtlichen Anhörung plötzlich merkt, dass in wesentlichen Punkten eigentlich gar keine Einigkeit besteht, oder einem das Gericht darauf hinweist, dass gewisse Themen nicht behandelt wurden. Ausserdem erhalten Sie bei der Redaktion durch einen Anwalt eine Scheidungsvereinbarung, die sich auf den notwendigen Inhalt beschränkt und in formeller Hinsicht klar und juristisch korrekt formuliert ist.


Ist ein Anwalt nicht sehr teuer?

Entgegen der landläufigen Meinung muss die Mandatierung eines Anwalts nicht übermässig teuer sein. Wie jede entgeltliche Dienstleistung erfolgt auch eine Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht kostenlos. Bedenkt man aber, dass es sich bei der Scheidungskonvention um ein rechtlich verbindliches Dokument mit unter Umständen weitreichenden Folgen handelt, lohnt es sich, dieses durch eine Fachperson ausarbeiten zu lassen. Bei einfachen Verhältnissen hält sich dieser Aufwand auch finanziell im Rahmen, und sollten dabei doch noch irgendwelche Probleme oder Unstimmigkeiten auftauchen, zeigt dies eben gerade, dass der Beizug eine Fachperson gut investiertes Geld auf dem Weg zu einer sauberen Lösung ist.


Wie lange dauert es, bis ich geschieden bin? 

Bei onlinescheiden.ch müssen Sie ab dem vollständigen Einreichen der notwendigen Unterlagen bis zum Erhalt Ihrer Scheidungskonvention mit einer Zeitdauer von ein bis zwei Wochen rechnen. Dieser Zeitraum verlängert sich entsprechend, falls Anpassungen notwendig werden. Sobald Ihre Scheidungskonvention fertiggestellt ist, können Sie diese dem zuständigen Gericht einreichen. Der Zeitrahmen bis zur effektiven Scheidung hängt dann von der Geschäftslast des Gerichtes ab.